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Pflichtunterweisungen im Betrieb

Jährliche Unterweisungen gehören für viele Tätigkeiten und Arbeitsmittel fest zum betrieblichen Arbeitsschutz. Wir übernehmen das für Sie – praxisnah, verständlich und auf Ihre Geräte abgestimmt.

  • Stapler & Flurförderzeuge
  • Hubarbeitsbühnen
  • Krane & Ladekrane
  • Baumaschinen
  • Mit Dokumentation

Arbeitgeber müssen ihre Beschäftigten regelmäßig über Gefahren, Schutzmaßnahmen und den sicheren Umgang mit Arbeitsmitteln unterweisen – in vielen Bereichen mindestens einmal jährlich. Wir übernehmen diese Unterweisungen praxisnah und verständlich und stimmen die Inhalte auf die tatsächlich eingesetzten Arbeitsmittel und Tätigkeiten im Unternehmen ab.

Unterweisungen bieten wir unter anderem für

  • Gabelstapler und Flurförderzeuge
  • Schubmast- und weitere Spezialstapler
  • Hubarbeitsbühnen
  • Hallen-, Brücken- und Säulenkrane
  • Lkw-Ladekrane
  • Teleskopstapler
  • Baumaschinen
  • weitere Arbeitsmittel nach Absprache

Keine Pflichtveranstaltung zum Absitzen

Dabei geht es nicht darum, bekannte Theorie einfach jedes Jahr erneut vorzulesen. Im Mittelpunkt stehen typische Gefahren aus dem Arbeitsalltag, aktuelle betriebliche Situationen, sicheres Verhalten und der richtige Umgang mit den eingesetzten Geräten.

Direkt bei Ihnen im Unternehmen

Besonders sinnvoll sind Unterweisungen direkt vor Ort. So können die vorhandenen Maschinen, Arbeitsbereiche und betrieblichen Abläufe unmittelbar in die Unterweisung einbezogen werden. Je nach Thema und betrieblichen Voraussetzungen sind auch andere Durchführungsformen möglich.

Nach der Unterweisung erhalten Sie eine entsprechende Dokumentation bzw. einen Nachweis über die durchgeführte Unterweisung.

Mehrere Geräte auf einmalWenn in Ihrem Betrieb Stapler, Bühne und Kran im Einsatz sind, sprechen Sie uns an – wir stimmen mit Ihnen ab, wie sich die Unterweisungen sinnvoll zusammenlegen lassen. Siehe auch Unternehmensberatung.

  • Jährliche Unterweisung für Staplerfahrer
  • Unterweisung für Kranführer und Ladekranbediener
  • Unterweisung für Hubarbeitsbühnen
  • Unterweisung für Teleskopstapler und Baumaschinen
  • Praxisnah und auf den Betrieb abgestimmt
  • Durchführung direkt im Unternehmen
  • Dokumentation der Unterweisung
  • Individuelle Termine für Firmenkunden

Häufige Fragen

Das werden wir oft gefragt.

Wie oft muss unterwiesen werden?

In vielen Bereichen mindestens einmal jährlich. Arbeitgeber müssen ihre Beschäftigten regelmäßig über Gefahren, Schutzmaßnahmen und den sicheren Umgang mit Arbeitsmitteln unterweisen.

Für welche Geräte bieten Sie Unterweisungen an?

Unter anderem für Gabelstapler und Flurförderzeuge, Schubmast- und Spezialstapler, Hubarbeitsbühnen, Hallen-, Brücken- und Säulenkrane, Lkw-Ladekrane, Teleskopstapler und Baumaschinen. Weitere Arbeitsmittel nach Absprache.

Bekommen wir einen Nachweis?

Ja. Nach der Unterweisung erhalten Sie eine entsprechende Dokumentation bzw. einen Nachweis über die durchgeführte Unterweisung.

Findet die Unterweisung bei uns statt?

Besonders sinnvoll ist die Unterweisung direkt vor Ort, weil dann die vorhandenen Maschinen, Arbeitsbereiche und Abläufe einbezogen werden können. Je nach Thema sind auch andere Durchführungsformen möglich.

Noch Fragen?
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