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Staplerschein

Für Anfänger ohne Fahrerfahrung und für erfahrene Fahrer, die den Nachweis brauchen. Mit Theorie, Praxis am Gerät und Prüfung – danach haben Sie den Fahrausweis für Flurförderzeuge in der Hand.

  • Stufe 1 + Stufe 2
  • DGUV Grundsatz 308-001
  • Theorie & Praxis
  • Mit Prüfung
  • Auch inhouse

Unsere Staplerschulung richtet sich sowohl an Anfänger ohne Fahrerfahrung als auch an erfahrene Teilnehmer, die bereits sicher mit Gabelstaplern umgehen können. Je nach vorhandener praktischer Erfahrung wird die Schulung als 2-tägiger Staplerkurs für Anfänger oder als 1-tägige Staplerschulung für Fortgeschrittene durchgeführt.

In beiden Varianten werden die erforderlichen theoretischen und praktischen Inhalte für den sicheren Umgang mit Gabelstaplern und Flurförderzeugen vermittelt: rechtliche Grundlagen, Aufbau und Funktion des Staplers, Sicherheitskontrollen, Standsicherheit und Lastschwerpunkt, das sichere Aufnehmen und Absetzen von Lasten sowie Fahren und Rangieren.

Die Schulung endet mit einer theoretischen und praktischen Prüfung. Nach erfolgreichem Abschluss erhalten die Teilnehmer den entsprechenden Fahrausweis für Flurförderzeuge.

2 Tage für Anfänger

Die 2-tägige Staplerschulung ist für Teilnehmer vorgesehen, die noch keine oder nur geringe Erfahrung im Umgang mit Gabelstaplern besitzen. Der zusätzliche Schulungstag wird für intensive praktische Fahrübungen genutzt. Dadurch bleibt ausreichend Zeit, um das sichere Fahren, Rangieren sowie das Aufnehmen, Transportieren und Absetzen von Lasten praktisch zu trainieren.

1 Tag für Fortgeschrittene

Die 1-tägige Staplerschulung richtet sich an Teilnehmer, die bereits praktische Erfahrung im Umgang mit Gabelstaplern haben. Vorausgesetzt werden mindestens 10 Stunden praktische Fahrerfahrung zu Übungszwecken. Da die grundlegende Fahrzeugbeherrschung bereits vorhanden ist, entfällt der zusätzliche Praxistag.

Staplerschein, Gabelstaplerschein oder Fahrausweis?

Die Begriffe Staplerschein und Gabelstaplerschein werden im Alltag häufig verwendet. Fachlich handelt es sich um einen Fahrausweis für Flurförderzeuge.

Für Arbeitgeber wichtigFür den betrieblichen Einsatz sind zusätzlich die Einweisung am konkreten Gerät, die jährliche Unterweisung und die schriftliche Beauftragung durch den Arbeitgeber zu berücksichtigen. Der Fahrausweis allein genügt nicht.

Zusatzqualifizierung Stufe 2 für spezielle Flurförderzeuge

Wer bereits einen Fahrausweis der Stufe 1 besitzt und weitere spezielle Flurförderzeuge bedienen soll, benötigt je nach Gerät eine entsprechende Zusatzqualifizierung Stufe 2. Grundlage ist der DGUV Grundsatz 308-001.

Die Zusatzqualifizierung kann unter anderem durchgeführt werden für:

  • Schubmaststapler
  • Seitenstapler
  • Dreiseitenstapler bzw. Hochregalstapler
  • Schlepper und vergleichbare Flurförderzeuge
  • weitere spezielle Bauarten nach betrieblichem Bedarf

Behandelt werden Aufbau und Besonderheiten der jeweiligen Bauart, Fahr- und Lenkverhalten, Standsicherheit und Lastaufnahme, besondere Gefahrenbereiche sowie praktische Fahr- und Bedienübungen. Abschluss ist eine theoretische und praktische Prüfung. Dauer: ca. ein halber Tag, abgestimmt auf Gerätebauart und Vorkenntnisse.

Mitgänger-Flurförderzeuge

Sie arbeiten mit elektrischen Niederhubwagen oder Hochhubwagen ohne Sitz- oder Standplattform? Dafür gibt es eine eigene Schulung, orientiert an der TRBS 1116. Geschult werden elektrische Nieder- und Hochhubwagen sowie vergleichbare Geräte ohne Fahrerstand.

Inhalte sind Aufbau und Funktion, sichere Bedienung und tägliche Kontrolle, Aufnahme und Transport von Lasten, Standsicherheit und Lastschwerpunkt, Gefahren für Personen im Arbeitsbereich sowie praktische Übungen am Gerät. Dauer: ca. ein halber Tag.

Staplerschulung für Unternehmen

Für Firmen bieten wir alle Staplerschulungen auch direkt im eigenen Betrieb an. Dadurch kann unmittelbar an den Geräten geschult werden, die später tatsächlich im Unternehmen eingesetzt werden – vom Frontstapler über den Schubmaststapler bis zum Hubwagen. Geeignet für Mitarbeiter aus Lager und Logistik, Spedition und Transport, Industrie und Produktion, Handel und Handwerk.

Mehr zu Inhouse-Schulungen →

  • Stufe 1 für Anfänger (2 Tage) und Fortgeschrittene (1 Tag)
  • Stufe 2 für Schubmast-, Seiten- und Dreiseitenstapler
  • Mitgängergeräte nach TRBS 1116
  • Theorie, Praxis und Prüfung
  • Nach DGUV Grundsatz 308-001
  • Auch als Inhouse-Schulung an Ihren Geräten

Häufige Fragen

Das werden wir oft gefragt.

Wie lange dauert der Staplerschein?

Für Anfänger zwei Tage, für Teilnehmer mit mindestens 10 Stunden praktischer Fahrerfahrung ein Tag. Der zusätzliche Tag wird für intensive Fahrübungen genutzt.

Heißt das Staplerschein oder Fahrausweis?

Die Begriffe Staplerschein und Gabelstaplerschein werden im Alltag häufig verwendet. Fachlich handelt es sich um einen Fahrausweis für Flurförderzeuge.

Reicht der Staplerschein für den Einsatz im Betrieb?

Nein, nicht allein. Für den betrieblichen Einsatz sind zusätzlich die Einweisung am konkreten Gerät, die jährliche Unterweisung und die schriftliche Beauftragung durch den Arbeitgeber erforderlich.

Was ist die Zusatzqualifizierung Stufe 2?

Wer bereits Stufe 1 besitzt und spezielle Geräte wie Schubmast-, Seiten- oder Dreiseitenstapler bedienen soll, braucht je nach Bauart eine Zusatzqualifizierung nach DGUV Grundsatz 308-001. Die dauert etwa einen halben Tag.

Brauche ich für den Hubwagen auch einen Schein?

Für elektrische Nieder- und Hochhubwagen ohne Sitz- oder Standplattform bieten wir eine eigene Schulung für Mitgänger-Flurförderzeuge an, orientiert an der TRBS 1116. Dauer etwa ein halber Tag.

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