Verkehrsleiter auf Anfrage in Graben
Was ist ein Verkehrsleiter?
Ein Verkehrsleiter ist eine natürliche Person, die in einem Kraftverkehrsunternehmen tatsächlich und
dauerhaft die Verkehrstätigkeiten leitet und damit die rechtlichen, technischen sowie
organisatorischen Anforderungen an eine sichere und regelkonforme Betriebsführung erfüllt. Die Funktion
wurde mit der EU-Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 eingeführt und gilt für den Güterkraftverkehr mit Lkw
über 3,5 t sowie für den Straßenpersonenverkehr mit Omnibussen. Für Taxi- und
Mietwagenverkehr gelten in Deutschland ähnliche fachliche Anforderungen, die zum Nachweis der
Fachkunde führen.
Ziel der Fach- und Sachkundeprüfung
Nachweis der fachlichen Eignung zur Leitung eines Verkehrsunternehmens
Voraussetzung für Behördenerlaubnisse im Verkehrsgewerbe Erfüllung von EU- und nationalen
Anforderungen (u. a. EG-VO 1071/2009)
Inhalte des Vorbereitungskurses – Übersicht (stichpunktartig)
📌 Rechtliche Grundlagen
• EU-Regelung EG 1071/2009 – Berufszugang und Verkehrsleiterfunktion
• Gewerberecht und verkehrsrechtliche Vorschriften
• Güterkraftverkehrsrecht – nationale Umsetzung
• Personenbeförderungsrecht (Bus/Taxi/Mietwagen)
• Arbeits- und Sozialrecht
• Straßenverkehrsordnung und –gesetz
📌 Kaufmännische & betriebswirtschaftliche Führung
• Finanz- und Rechnungswesen, Kostenrechnung
• Finanzmanagement im Verkehrsunternehmen
• Buchführung/Controlling
• Zahlungsverkehr und Versicherungen
📌 Technischer Betrieb
• Fahrzeugzulassung und –betrieb
• Instandhaltung, Fahrzeugwartung
• Ladungssicherung
• Gefahrgutbeförderung (sofern relevan)
📌 Sicherheit- & Verkehrsmanagement
• Unfallverhütung
• Sicherheitsprozesse und Compliance
• Sozialvorschriften zu Lenk- und Ruhezeiten
• Kontrollgerät/Tachograph
📌 Grenzüberschreitender Verkehr
• Besondere Regeln im EU-Verkehr
• Zoll- und grenzbezogene Vorschriften